Statuten

Schülerparlament der MMS Auersthal

„Dieses Langzeitprojekt leistet einen wichtigen Beitrag zur staatsbürgerlichen Erziehung, die auch das Respektieren der Menschenrechte (mit dem Toleranzaspekt) einschließt.“

I. Zweck:

Alle Schülerinnen und Schüler von der 1. bis zur 4. Klasse erhalten als gleichberechtigte Mitglieder eine Möglichkeit, die Schule mitzugestalten. Probleme und Anliegen von Einzelnen oder Gruppen werden aufgenommen, diskutiert und Vereinbarungen werden getroffen. Ziel ist es, die Gemeinschaft und das Wohlbefinden jedes Einzelnen zu stärken und zu fördern. Schülerinnen und Schüler sollen im Rahmen ihrer Möglichkeiten Verantwortung übernehmen. Dabei hat jede Schülerin und jeder Schüler Rechte und Pflichten.

II. Funktion:

Das Schülerparlament hat vier Aufgaben:

1. Beschwerde- und Klagerecht

Jede Schülerin und jeder Schüler hat das Recht eine Beschwerde oder eine Klage vorzubringen. Das Schülerparlament muss jede Beschwerde aufnehmen und diskutieren, Pro und Contra, Vorteile gegen Nachteile. Auf Antrag wird die Beschwerde weitergeleitet (an die Lehrerschaft bzw. die Direktion). Das kann in Form einer Einzel- oder Kollektivbeschwerde sein. Die zuständige Behörde muss darauf reagieren (schriftlich z.H. Schülerparlament oder per Vertretung durch den Vertrauenslehrer). Bei einer Klage hat der Angeklagte das Recht, sich zu verteidigen, das Parlament stellt Nachfragen. Die Schuldfrage wird festgestellt (oder die Nicht-Schuld), Sanktionen vorgeschlagen, Maßnahmen durch Abstimmung beschlossen und deren Einhaltung überprüft.

2. Schutz

Minderheiten, kleinere oder schwächere Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit, sich über Ungerechtigkeiten zu beschweren und Schutz zu verlangen. Das gilt für den „Pausenraum“ (Gang, Klasse) als auch den Schulweg. Der Schutz wird von allen garantiert.

3. Verwaltung

Im Schülerparlament werden Vorschläge und Wünsche formuliert, diskutiert und darüber abgestimmt. Bei Mehrheitsentscheid wird eine Realisierung angestrebt. Der Einflussbereich gilt für die Klassenzimmer, das Schulhaus (z.B. Sanitäranlagen,…) und den Schulgarten.

4. Rückmeldungen

Im Schülerparlament werden Schulprojekte sowie gemeinsame Aktionen besprochen und kritisch kommentiert. Positive Rückmeldungen, Lob und Anerkennung werden gefördert. Zu einem späteren Zeitpunkt kommen positive Leistungen und Taten ans schwarze Brett.

 

III. Zusammensetzung:

Das Schülerparlament setzt sich aus dem/r SchulsprecherIn und den jeweiligen –Klassensprecherinnen und Klassensprechern  zusammen. (bzw. bei Verhinderung deren StellvertreterInnen.)

 

IV. Rechte

Alle Schülerinnen und Schüler haben im Parlament die gleichen Rechte:

– Rederecht

– das Recht, angehört zu werden

– Antragsrecht

 

V. Pflichten

Alle Schülerinnen und Schüler müssen grundsätzlich jeder Rede zuhören, dürfen nicht unterbrechen oder dreinreden. Das Wort wird ausschließlich von der Gesprächsleitung nach Aufzeigen erteilt. Jedes Votum wird ernst genommen und beantwortet.

 

VI. Vorgehen

Anträge für die Tagesordnung müssen spätestens am Vortag der Gesprächsleitung bekannt gegeben werden (mündlich oder schriftlich). Die Leitung entscheidet über die Reihenfolge. Liegen keine Anträge vor, können  Lehrer und Gesprächsleitung gemeinsam ein Gesprächsthema festlegen.

Die TO-Liste wird spätestens einen Tag vor der Sitzung öffentlich (an der Anschlagtafel) aufgehängt.

VII. Sitzungen – Ablauf

Die Gesprächsleitung übernimmt die Schulsprecherin / der Schulsprecher.

Jede Parlamentssitzung wird durch den Schriftführer festgehalten.

Die Tagesordnungsliste wird bearbeitet und aktualisiert.

Die Sitzung wird nach folgendem Schema geführt:

Begrüßung: „Ich begrüße Euch zur heutigen Sitzung. Auf der Tagesordnung stehen heute  folgende Punkte: 

     0. Verlesung der TO – „Gibt es noch zusätzliche Anträge?“

(TO wird bei Bedarf ergänzt)

     1. Protokoll:

Das Protokoll der letzten Sitzung wird verlesen.

„Werden Änderungen gewünscht?“ (Unterschrift der Anwesenden bestätigt die Richtig- und Vollständigkeit)

      2. Anträge:

„Als ersten Punkt der Tagesordnung behandeln wir:“ Wer – Was

„Der Antragsteller hat das Wort.“ (bzw. der Schulsprecher stellt in dessen Vertretung den Punkt der TO vor.“Wer möchte etwas dazu sagen?“ – Diskussion
Zusammenfassung durch die  Gesprächsleitung oder den Vertrauenslehrer.“Möchte jemand einen Antrag dazu stellen?“
Wenn JA – Abstimmung. Wird im Protokoll festgehalten.

     3. Schlussrunde:

Am Schluss jeder Sitzung werden zwei Schülerinnen und Schüler aufgefordert, ein Feedback zur Sitzung zu geben.

Der Vorsitz schließt die Sitzung.

 

VIII. Zeitrahmen und Ziel

Das Schülerparlament findet in der Regel monatlich, in der Dauer einer Schulstunde statt.

 

IX. Protokoll

In jeder Sitzung wird ein Protokoll erstellt. Es liegt für alle Teilnehmer einsehbar am folgenden Tag auf. Es dient der Kontrolle über die Einhaltung der Beschlüsse und der Rückmeldungen.

 

X. Lehrerinnen und Lehrer

Die Lehrpersonen haben im Schülerparlament unterstützende und beratende Funktion.